Nationalrat für portofreies Stimmen
Die grosse Kammer entschied sich am Mittwoch mit 109 zu 73 Stimmen bei 8 Enthaltungen für die Motion für vorfrankierte Stimmkuverts. Unterstützung für den Vorstoss erhielt Estermann neben der SVP auch aus der SP- und der Grünen-Fraktion. Nun ist der Ständerat am Zug.
Estermann argumentierte mit den Ergebnissen einer Studie: Diese habe gezeigt, dass vorfrankierte Stimmkuverts etwas bewirkten. In Gemeinden, in denen beim Stimmen nicht nach einer Briefmarke gesucht werden müsse, sei die Stimmbeteiligung um 2 Prozent höher gewesen als in den übrigen.
Der Bundesrat verwies in seiner ablehnenden Stellungnahme auf die Kompetenz von Kantonen und Gemeinden. Sie müssten die Urnengänge organisieren und durchführen.
Portofrei ins Gemeindehaus
85 Rappen Porto für das Stimmkuvert seien nach Auffassung des Bundesrates keine unüberwindbare Hürde für Stimmwillige und zumutbar, sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr. Die Stimme könne ja portofrei direkt im Gemeindehaus abgegeben werden.
Auf eine Nachfrage aus dem Rat, ob nicht überall die Voraussetzungen für das Stimmen gleich sein müssten, sagte Thurnherr, dass die 85 Rappen Porto die Rechtsgleichheit nicht in unzumutbarem Umfang störten. Für den Bundesrat gebe es keinen Anlass, über die Portokosten die Demokratie zu fördern. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.